Jetzt von der Gesetzgebung profitieren und Neukunden gewinnen
mit dem cyberjack® RFID komfort


Die deutsche Gesetzgebung hat festgelegt,

1.   dass gemäß § 130d ZPO der elektronische Rechtsverkehr für Rechtsanwälte und Behörden jetzt Pflicht wird und

2.   dass nach § 2 EGovG die Behörden aufgefordert sind, Bürger und Wirtschaft eine elektronische Bezahlmöglichkeit,
      elektronische Akteneinsicht bei elektronischer Aktenführung und umfangreiche Online-Informationen anzubieten.

Eine gute Chance, unser preisgekröntes Chipkartenlesegerät cyberjack® RFID komfort zu vertreiben
und neue Kunden zu gewinnen.


Das preisgekrönte Chipkartenlesegerät cyberjack® RFID komfort

Die Highlights:
  • Elektronische ID-Funktion mit dem neuen Personalausweis (nPA)
  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES) - auch kontaktlos
  • Unterstützt alle Funktionen des nPA
  • Online-Banking via HBCI/FinTS, Secoder, EBICS
  • GeldKarte laden / bezahlen
  • eTicketing
  • Geeignet für ELSTER, das elektronische Abfallnachweisverfahren
    und das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)
  • Sicherheitsklasse 4
  • u.v.m.

Bestellen Sie jetzt per Mail oder telefonisch unter: 0241 - 9170-521


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Die Bedeutung des Elektronischen Rechtsverkehrs!

Wie Sie mit REINER SCT vom elektronischen Rechtsverkehr profitieren
und z.B. Juristen als Neu-Kunden gewinnen ...


Der elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten kommt in Fahrt.
Nach § 130 d ZPO werden Rechtsanwälte und Behörden dringend verpflichtet, Schriftsätze und deren Anlagen,
Anträge und Erklärungen als elektronische Dokumente einzureichen.

Erforderlich für den Zugang zum elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) ist neben einer Berechtigungskarte des Trustcenters ein Kartenlesegerät, z.B. das Chipkartenlesegerät cyberjack RFID komfort® von REINER SCT.



Mit REINER SCT vom E-Government-Gesetz profitieren und Neu-Kunden gewinnen!

E-Government-Gesetzt - seit 01.08.2013 in Kraft (EGovG)


Die elektronische Verwaltung mit dem cyberjack RFID komfort® kommt ...

Am 01.08.2013 ist das Gesetz zur Fürderung der elektronischen Verwaltung in Kraft getreten. Konrekt sind die Behörden nun aufgefordert, Bürgern und Wirtschaft eine elektronische Bezahlmöglichkeit, elektronische Akteneinsicht bei elekotrnischer Aktenführung und umfangreiche Online-Informationen anzubieten.

Gleichzeitig haben die Bürger weitere Möglichkeiten, die eID-Funktionen ihres neues Personalausweises zu nutzen.
(§ 2 EGovG)